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   EuGH, 07.06.1988 - 20/85, Roviello   

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https://dejure.org/1988,1549
EuGH, 07.06.1988 - 20/85, Roviello (https://dejure.org/1988,1549)
EuGH, Entscheidung vom 07.06.1988 - 20/85, Roviello (https://dejure.org/1988,1549)
EuGH, Entscheidung vom 07. Juni 1988 - 20/85, Roviello (https://dejure.org/1988,1549)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • EU-Kommission PDF

    Roviello / Landesversicherungsanstalt Schwaben

    EWG-Vertrag, Artikel 48 und 51; Verordnung Nr . 1408/71 des Rates n . F ., Anhang VI Abschnitt C Nr . 15
    Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Invaliditätsversicherung - Besonderheiten bei der Anwendung der deutschen Rechtsvorschriften - Berücksichtigung der beruflichen Qualifikation für die Eröffnung des Anspruchs auf Leistungen - Gemeinschaftsrechtliche Vorschrift, ...

  • EU-Kommission

    Roviello / Landesversicherungsanstalt Schwaben

  • Wolters Kluwer

    Vorabentscheidungsersuchen zu Fragen der Auslegung des Anhangs VI Absch. C Nr. 15 der Verordnung Nr. 1408/71 Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) des Rates; Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbstständige ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 177; ; EWG-Vertrag Art. 51

  • rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Invaliditätsversicherung - Besonderheiten bei der Anwendung der deutschen Rechtsvorschriften - Berücksichtigung der beruflichen Qualifikation für die Eröffnung des Anspruchs auf Leistungen - Gemeinschaftsrechtliche Vorschrift, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rentenanspruch wegen Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit oder Bergmannsrente

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuGHE 1988, 2805
  • NJW 1988, 2170
 
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Wird zitiert von ... (27)

  • LSG Bayern, 25.06.2013 - L 6 R 181/12

    Die Anspruchsvoraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung nach §§ 43,

    Für die Bestimmung des "bisherigen Berufes" und Beurteilung der Berufsunfähigkeit (nach § 240 SGB VI) ist aber von einer einheitlichen europäischen Berufslaufbahn auszugehen, so dass alle Tätigkeiten zu berücksichtigen sind, für die der Versicherte als Arbeitnehmer (oder als Selbständiger) zu den nach EWG Verordnungen relevanten Pflichtversicherungen der Mitgliedstaaten Beiträge entrichtet hat (EuGH, Urteil vom 07.06.1988 20/85).

    Für die Bestimmung des bisherigen Berufes und Beurteilung der Berufsunfähigkeit ist von einer einheitlichen europäischen Berufslaufbahn auszugehen (EuGH, Urteil vom 07.06.1988 - 20/85).

  • EuGH, 26.01.1999 - C-18/95

    Terhoeve

    Daß andere Arbeitnehmer, die ihren Wohnort im Laufe des Jahres verlegt haben und die sich in anderen Situationen befinden, in bezug auf die Berechnung der Einkommensteuer begünstigt sein können, kann das beschriebene Hemmnis für die Freizügigkeit weder beseitigen noch ausgleichen (in diesem Sinne Urteil vom 7. Juni 1988 in der Rechtssache 20/85, Roviello, Slg. 1988, 2805).
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.04.2006 - C-205/05

    Nemec - Leistungen für Arbeitnehmer, die während ihrer Tätigkeit Asbest

    41 - Vgl. Urteile vom 7. Juni 1988 in der Rechtssache 20/85 (Roviello, Slg. 1988, 2805, Randnrn. 17 und 18), vom 21. Oktober 1975 in der Rechtssache 24/75 (Petroni, Slg. 1975, 1149, Randnrn. 21 und 22) und vom 15. Januar 1986 in der Rechtssache 41/84 (Pinna, Slg. 1986, 1, Randnrn. 23 bis 25).

    59 - Vgl. Urteil Roviello (zitiert in Fußnote 41, Randnr. 16).

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